
Über Oregruppen
Der Verein Oregruppen befasst sich mit der Entwicklung von Ore, der Koordinierung und Vermarktung von Aktivitäten und Gemeinschaftsprojekten.
Wir betreiben die Internetseite furudal.nu und stellen Sie den Örtlichen Akteuren zur verfügung. Im Sommer koordinieren wir das Programm des Sommers und während der jährlichen Orevecka. Wir befassen uns ebenso mit lokalen Fragen und der Ortsentwicklung.
Organisationsnummer
883202-1805
Postanschrift
Oregruppen
c/o Ore Fritidsby
Furudal Strandvägen 22
790 70 Furudal
Email
@email
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Vorstand (Kontakt)
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Vorsitzende
Gunilla Jacobsson
@email
070 - 257 51 88Kassenwart
Leif Lundell
@email
070 - 354 69 62Vorstandsmitglieder
Markus Gottschling
@email
073 - 649 88 90Lena Hillbom
@email
073 - 939 05 96Stefan Renbro
@email
070 - 09 00 109Frida Johansson
@email
072 - 839 97 73Stellvertreter
Kärsti Hård
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070-979 65 08Birgitta Dahlkvist
@email
070-659 46 77Außerordentliche Mitglieder
Anders “Fjongen” Andersson, IFK Ore
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0258-106 20 (kansli) 076-111 43 49Roger Tynell
@email
070-68 66 057Prüfer
Anders Kåks
Stellvertretender Prüfer
Yvonne Björ
Furudals marknad
Stefan Renbro
Nominierungsausschuss
Mari Bergfeldt
@email
072 - 839 97 73Börje Sommar
@email
070-632 76 26Bengt Svärd
@email
070 - 624 58 90furudal.nu
Markus Gottschling
@email - § Satzung der Oregruppen
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§ 1 Der Name des Vereins lautet Oregruppen § 2 Der Verein ist eine religiös und politisch unabhängige Non-Profit-Organisation mit dem Ziel, die Entwicklung des Ortes zu fördern und die soziale Gemeinschaft durch verschiedene Veranstaltungen und Aktivitäten zu unterstützen. § 3 Der Verein steht allen offen, die seine Ziele teilen und sich an seine Satzung halten. § 4 Die Mitglieder haben keinen Anteil am Vermögen des Vereins und haften nicht für dessen Schulden. § 5 Die Mittel für die Aktivitäten des Vereins werden durch freiwillige Beiträge, ehrenamtliche Arbeit und eventuelle Einnahmen aus verschiedenen Veranstaltungen usw. aufgebracht. Die Einnahmen werden zur Deckung der Kosten der Aktivitäten verwendet. § 6 Der Verein sollte mindestens acht Sitzungen pro Jahr abhalten, von denen eine die jährliche Hauptsitzung ist und im März stattfindet. Die Sitzungen werden mindestens eine Woche im Voraus einberufen und telefonisch bekannt gegeben. § 7 Der Vorstand besteht aus mindestens fünf und höchstens sieben Mitgliedern und zwei Stellvertretern. Der Vorstand wird auf der Jahreshauptversammlung gewählt, wobei die ersten drei Mitglieder für ein Jahr und die übrigen für zwei Jahre gewählt werden. Der Vorstand ernennt einen Vorsitzenden, einen Sekretär und einen Schatzmeister. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens vier seiner Mitglieder anwesend sind.
Stellvertreter können an den Sitzungen des Verwaltungsrats teilnehmen.§ 8 Der Vorstand hat das Recht, Finanztransaktionen im erforderlichen Umfang vorzunehmen, sofern die Beschlüsse einstimmig im Vorstandsprotokoll festgehalten werden. Die Unterzeichner werden aus den Reihen des Vorstands ernannt. § 9 Auf jeder Jahreshauptversammlung werden zwei Rechnungsprüfer und ein stellvertretender Rechnungsprüfer ernannt. Das Haushaltsjahr fällt mit dem Kalenderjahr zusammen. Für die Prüfung des Haushaltsjahres werden von der Oregruppen gewählte ordentliche Rechnungsprüfer ernannt. § 10 Die Änderung der Satzung ist nach dem Beschluss der Jahreshauptversammlung gültig. § 11 Die Auflösung des Vereins kann nur in zwei aufeinanderfolgenden Sitzungen beschlossen werden, von denen mindestens eine eine ordentliche Sitzung sein muss. Mindestens 2/3 der abgegebenen Stimmen müssen für den Vorschlag stimmen. § 12 Im Falle der Auflösung des Vereins fällt das Vermögen an lokale Vereine, wie auf der letzten Vorstandssitzung beschlossen. Sehr freie - nicht bindende - Übersetzung.