Vorstand Oregruppen
Vorstand Oregruppen

Über Oregruppen

Der Verein Oregruppen befasst sich mit der Entwicklung von Ore, der Koordinierung und Vermarktung von Aktivitäten und Gemeinschaftsprojekten.

Wir betreiben die Internetseite furudal.nu und stellen Sie den Örtlichen Akteuren zur verfügung. Im Sommer koordinieren wir das Programm des Sommers und während der jährlichen Orevecka. Wir befassen uns ebenso mit lokalen Fragen und der Ortsentwicklung. 

 

 

Organisationsnummer
883202-1805

Postanschrift
Oregruppen
c/o Ore Fritidsby
Furudal Strandvägen 22
790 70 Furudal

Email
@email

 

Vorstand (Kontakt)

Vorsitzende

Gunilla Jacobsson
@email
070 - 257 51 88

Kassenwart

Leif Lundell
@email
070 - 354 69 62

Vorstandsmitglieder

Markus Gottschling
@email
073 - 649 88 90

Lena Hillbom
@email
073 - 939 05 96

Stefan Renbro
@email
070 - 09 00 109

Frida Johansson
@email
073 - 029 57 89

Stellvertreter

Kärsti Hård
@email
070-979 65 08

Birgitta Dahlkvist
@email
070-659 46 77

Außerordentliche Mitglieder

Anders “Fjongen” Andersson, IFK Ore
@email
0258-106 20 (kansli) 076-111 43 49

Roger Tynell
@email
070-68 66 057

Prüfer

Anders Kåks

Stellvertretender Prüfer

Yvonne Björ

Furudals marknad

Stefan Renbro

Nominierungsausschuss

Mari Bergfeldt
@email
072 - 839 97 73

Börje Sommar
@email
070-632 76 26

Bengt Svärd
@email
070 - 624 58 90

furudal.nu

Markus Gottschling
@email

§ Satzung der Oregruppen
§ 1 Der Name des Vereins lautet Oregruppen
§ 2 Der Verein ist eine religiös und politisch unabhängige Non-Profit-Organisation mit dem Ziel, die Entwicklung des Ortes zu fördern und die soziale Gemeinschaft durch verschiedene Veranstaltungen und Aktivitäten zu unterstützen.
§ 3 Der Verein steht allen offen, die seine Ziele teilen und sich an seine Satzung halten.
§ 4 Die Mitglieder haben keinen Anteil am Vermögen des Vereins und haften nicht für dessen Schulden.
§ 5 Die Mittel für die Aktivitäten des Vereins werden durch freiwillige Beiträge, ehrenamtliche Arbeit und eventuelle Einnahmen aus verschiedenen Veranstaltungen usw. aufgebracht. Die Einnahmen werden zur Deckung der Kosten der Aktivitäten verwendet.
§ 6 Der Verein sollte mindestens acht Sitzungen pro Jahr abhalten, von denen eine die jährliche Hauptsitzung ist und im März stattfindet. Die Sitzungen werden mindestens eine Woche im Voraus einberufen und telefonisch bekannt gegeben.
§ 7 Der Vorstand besteht aus mindestens fünf und höchstens sieben Mitgliedern und zwei Stellvertretern. Der Vorstand wird auf der Jahreshauptversammlung gewählt, wobei die ersten drei Mitglieder für ein Jahr und die übrigen für zwei Jahre gewählt werden. Der Vorstand ernennt einen Vorsitzenden, einen Sekretär und einen Schatzmeister. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens vier seiner Mitglieder anwesend sind.
Stellvertreter können an den Sitzungen des Verwaltungsrats teilnehmen.
§ 8 Der Vorstand hat das Recht, Finanztransaktionen im erforderlichen Umfang vorzunehmen, sofern die Beschlüsse einstimmig im Vorstandsprotokoll festgehalten werden. Die Unterzeichner werden aus den Reihen des Vorstands ernannt.
§ 9 Auf jeder Jahreshauptversammlung werden zwei Rechnungsprüfer und ein stellvertretender Rechnungsprüfer ernannt. Das Haushaltsjahr fällt mit dem Kalenderjahr zusammen. Für die Prüfung des Haushaltsjahres werden von der Oregruppen gewählte ordentliche Rechnungsprüfer ernannt.
§ 10 Die Änderung der Satzung ist nach dem Beschluss der Jahreshauptversammlung gültig.
§ 11 Die Auflösung des Vereins kann nur in zwei aufeinanderfolgenden Sitzungen beschlossen werden, von denen mindestens eine eine ordentliche Sitzung sein muss. Mindestens 2/3 der abgegebenen Stimmen müssen für den Vorschlag stimmen.
§ 12 Im Falle der Auflösung des Vereins fällt das Vermögen an lokale Vereine, wie auf der letzten Vorstandssitzung beschlossen.

 

 

Sehr freie - nicht bindende - Übersetzung.